Haustechnik Bernhardt UG (haftungsbeschränkt)Telefonische Beratung kostenlos & unverbindlich

0176 4287 6015

Ratgeber · Verbraucherschutz beim Schlüsseldienst

Schlüsseldienst Abzocke erkennen: Warnsignale und was dann hilft

Abzocke beim Schlüsseldienst zu erkennen, gelingt meist schon am Telefon. Dieser Ratgeber nennt die Warnsignale, die Fragen für den ersten Anruf und die Schritte nach einer überhöhten Rechnung. Sie brauchen dafür keine Vorkenntnisse.

  • Warnsignale in einfachen Worten
  • Fünf Fragen für den ersten Anruf
  • Hilfe bei überhöhter Rechnung

Abzocke erkennen: Die Kurzantwort in fünf Punkten

Einen seriösen Schlüsseldienst erkennen Sie daran, dass er sich als Firma ausweist und den Preis vor der Abfahrt nennt. Er prüft, ob Sie die Tür öffnen lassen dürfen, setzt Sie nicht unter Druck und schreibt eine Rechnung, die Sie nachvollziehen können. Fehlt einer dieser Punkte, werden Sie vorsichtig.

  • Vollständiges Impressum

    Firmenname mit Rechtsform, Vertretung, Anschrift und bei Firmen die Handelsregister-Angabe stehen offen auf der Webseite. Wer das versteckt, hat meist einen Grund.

  • Preis vorab am Telefon

    Der Gesamtbetrag wird am Telefon genannt, nicht erst vor Ihrer Tür. Sie entscheiden, bevor jemand losfährt.

  • Rechnung zum Nachprüfen

    Sie nennt Leistung und Betrag Posten für Posten. Bezahlt wird, was ausgemacht war, und nichts darüber hinaus.

  • Kein Druck

    Niemand drängt Sie zur schnellen Unterschrift, zur Barzahlung oder zum Gang zum Geldautomaten.

  • Ein Name ohne Trick

    Der Name in der Anzeige stimmt mit dem im Impressum überein. Er besteht nicht aus einer Buchstabenreihe, die nur dazu dient, in Verzeichnissen nach oben zu rutschen.

Unseriöser Schlüsseldienst: Diese Warnsignale sollten Sie kennen

Abzocke beim Schlüsseldienst erkennen Sie selten an einem einzelnen Merkmal. Meist treffen mehrere Signale zusammen, und die meisten zeigen sich schon im ersten Gespräch.

  • Kein Preis am Telefon

    „Das sehen wir vor Ort“ lautet die Standardantwort. Wer keinen Gesamtbetrag nennt, will ihn erst festlegen, wenn Sie nicht mehr ausweichen können.

  • Lückenhaftes oder fehlendes Impressum

    Es fehlen Firmenname, Rechtsform, Vertretung oder Anschrift. Seriöse Firmen machen diese Angaben sichtbar, weil das Gesetz es verlangt.

  • Tarnname

    Firmennamen, die mit mehreren A beginnen, sollen in Verzeichnissen weit oben stehen. Ob eine echte Firma dahintersteht, zeigt das Impressum.

  • Druck beim Bezahlen

    Verlangt jemand Bargeld, obwohl das vorher niemand besprochen hat, oder will mit Ihnen zum Geldautomaten fahren, ist das ein deutliches Signal.

  • Blanko-Auftrag

    Sie sollen unterschreiben, bevor Leistung und Betrag eingetragen sind. Eine Unterschrift unter ein leeres Feld lässt jede Summe zu, die später dort steht.

  • Posten, die niemand besprochen hat

    Auf der Rechnung tauchen Positionen auf, von denen am Telefon keine Rede war. Oder Ihr Schloss gilt plötzlich als „nicht zu retten“.

Vier typische Abzock-Muster und die passende Gegenfrage

Abzocke folgt meist einem von vier Mustern. Zu jedem gehört eine Frage, die das Muster ins Leere laufen lässt.

Lockangebot

Eine Anzeige lockt mit einem auffallend niedrigen Einstiegspreis, der an Ihrer Tür nicht mehr gilt.Fragen Sie: „Ist das der Gesamtbetrag für meine Tür?“

Zusatzposten

Nach der Öffnung kommen Positionen hinzu, die nie besprochen wurden.Fragen Sie: „Was steckt genau in diesem Betrag, und was kann sich noch ändern?“

Aufbohren-Zwang

Es heißt, nur Aufbohren gehe noch, und der neue Zylinder wird gleich verkauft. Eine nur zugefallene Altbautür, etwa in Alt-Treptow, lässt sich oft schonend öffnen.Fragen Sie: „Warum geht es nicht ohne Schaden?“

Weiterleitung ohne Preis

Am Telefon heißt es nur: „Ein Monteur meldet sich.“ Einen Betrag nennt niemand.Fragen Sie: „Nennen Sie mir den Preis jetzt, bevor jemand losfährt?“

Vor dem Anruf: Fünf Fragen, die vor Abzocke schützen

Fünf Fragen genügen, damit Sie Abzocke erkennen und die meisten Fallen umgehen. Stellen Sie sie jedem Anbieter, bevor Sie etwas zusagen. Wer ernsthaft arbeitet, beantwortet sie ohne Zögern.

  1. Tür und Adresse schildern

    Sagen Sie, ob die Tür bloß zugefallen oder abgeschlossen ist, und nennen Sie Straße und Ortsteil. Im flächengrößten Berliner Bezirk sind die Wege verschieden weit; ein Preis ohne Adresse ist nur geraten. Wie Sie das erkennen, steht unter Hilfe bei zugefallener Tür.

  2. Firmennamen prüfen

    Lassen Sie sich den Namen der Firma nennen und suchen Sie ihn im Impressum der Webseite. Eine Firma mit Handelsregister-Eintrag lässt sich im öffentlichen Register nachschlagen.

  3. Gesamtbetrag nennen lassen

    Fragen Sie nach der Summe, die Sie am Ende zahlen: Öffnung, Anfahrt und mögliche Zuschläge eingerechnet. Bitten Sie darum, den Betrag zu wiederholen.

  4. Änderungen vorab klären

    Fragen Sie, was den Betrag vor Ort verändern könnte, etwa eine andere Tür als beschrieben. Ändert sich etwas, muss der Dienst es ansprechen, und Sie müssen zustimmen.

  5. Zahlung und Beleg besprechen

    Klären Sie, wie und wann bezahlt wird, und bestehen Sie auf einer ausführlichen Rechnung. Bargeld darf nur fordern, wer das vor Arbeitsbeginn vereinbart hat.

So prüfen Sie uns an denselben Maßstäben

Wir sind im Einsatz in Köpenick und im ganzen Bezirk Treptow-Köpenick. Wer Abzocke erkennen will, darf auch uns prüfen: Wir sollten diese Prüfung bestehen, und Sie können das selbst nachvollziehen.

  • Angaben im Impressum

    Firma, Vertretung, Anschrift und Handelsregister-Eintrag mit Registernummer und Amtsgericht stehen im Impressum, das Sie im Seitenfuß jeder Seite finden. Den Ablauf eines Einsatzes beschreibt die Seite wie wir arbeiten.

  • Preis vor der Abfahrt

    In der kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Beratung besprechen wir den Preis individuell. Erst wenn Sie zustimmen, fährt jemand los.

  • Berechtigung geprüft

    Wir halten es wie seriöse Dienste: Vor dem Öffnen klären wir per Ausweis, Klingelschild oder Mietvertrag, dass Sie die Wohnung nutzen dürfen. Das heißt Legitimationsprüfung und schützt auch Ihre Tür vor Fremden.

  • Schonende Öffnung zuerst

    Wir öffnen, soweit die Tür es zulässt, ohne Schaden. Bohren kommt zuletzt, und Sie erfahren den Grund vorher.

  • Funktionsprüfung und Rechnung

    Vor dem Gehen prüfen wir Schloss und Tür. Danach erhalten Sie eine Rechnung zum Prüfen und Aufbewahren.

Fragen Sie am Telefon ruhig nach jedem dieser Punkte.

Fragen am Telefon klären 0176 4287 6015

Schlüsseldienst-Rechnung zu hoch? Wucher und Sittenwidrigkeit

Eine hohe Rechnung ist noch kein Wucher. Problematisch wird es, wenn ein Dienst Ihre Zwangslage ausnutzt und weit mehr fordert, als für die Leistung üblich ist. Wo genau die Grenze liegt, entscheidet jeder Einzelfall.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Januar 2020 geurteilt: Schon das Ausgesperrtsein aus der eigenen Wohnung ist eine Zwangslage. Es braucht weder ein Kind im Zimmer noch einen laufenden Herd. Wer diese Lage für weit überzogene Beträge nutzt, kann sich nach § 291 StGB wegen Wuchers strafbar machen.

Zivilrechtlich kann die Absprache über den Betrag zudem sittenwidrig sein; § 138 BGB erklärt solche Geschäfte für nichtig. Maßstab ist ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Eine feste Faustregel nennen wir bewusst nicht, denn es kommt auf den Einzelfall an. Täuscht ein Anbieter Sie gezielt über Leistung oder Betrag, kommt außerdem Betrug in Betracht. Wer droht, die Tür wieder zu verschließen, wenn Sie nicht zahlen, begeht eine Nötigung, die nach § 240 StGB strafbar ist. Dann gilt: 110 wählen.

Halten Sie in jedem Fall fest, was am Telefon genannt wurde. Bewahren Sie Auftrag, Rechnung und Zahlungsbeleg auf. Mit diesen Unterlagen lässt sich eine Forderung später prüfen.

Eine Hand setzt mit einem Füller die Unterschrift unter ein Schriftstück, der Text auf dem Papier ist nicht lesbar

Zahlungsdruck oder Gefahr? Dann zuerst 110 oder 112

Häufige Fragen zur Schlüsseldienst-Abzocke

Hier stehen die sechs häufigsten Fragen. Auf einer eigenen Seite finden Sie weitere Fragen und Antworten.

Meist an mehreren Zeichen zugleich: kein Impressum, ein Tarnname, kein Preis am Telefon, Druck zur Barzahlung und Posten, die niemand besprochen hat. Ein einzelnes Zeichen beweist wenig. Treffen zwei oder mehr zu, legen Sie auf und rufen Sie einen anderen Dienst an.

Ein auffallend niedriger Einstiegspreis gilt meist nur für den einfachsten Fall, etwa eine zugefallene Tür an einem Werktag. Ihre Tür sieht oft anders aus. Vor Ort wird dann nachgefordert, und Sie stehen unter Druck. Deshalb nennen wir einen Betrag erst nach Ihrer Schilderung.

Leistung, Betrag, Anfahrt, Zuschläge und Zahlungsweise gehören hinein, und zwar vor Ihrer Unterschrift. Ein leeres Feld beim Betrag ist ein Warnzeichen. Streichen Sie Posten, die Sie nicht vereinbart haben. Bleibt etwas unklar, unterschreiben Sie nicht, sondern bitten um Erklärung.

Wucher kommt in Betracht, wenn die Forderung deutlich über dem Üblichen liegt und der Dienst Ihre Zwangslage ausnutzt. Das Gesetz nennt keine feste Grenze. Der Bundesgerichtshof wertet schon die Aussperrung als Zwangslage. Das ist keine Rechtsberatung; lassen Sie die Rechnung im Zweifel prüfen.

Bleiben Sie ruhig und prüfen Sie jeden Posten. Verlangen Sie eine detaillierte Rechnung und streichen Sie, was nicht vereinbart war. Nach einer Zahlung ist die Rückerstattung meist schwierig. Holen Sie sich deshalb vor dem Bezahlen Rat bei der Verbraucherzentrale. Bei Verdacht auf Wucher können Sie Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Droht Ihnen jemand, wählen Sie 110.

Weil dann alles bekannt ist, was den Aufwand bestimmt: Adresse, Tür, Schloss und Lage. Sie können vergleichen und vor der Abfahrt ablehnen, statt an der Tür unter Druck zu entscheiden. Bei uns klärt die kostenlose und unverbindliche telefonische Beratung genau das.

Wie es weitergeht: Preis, Notdienst, Türöffnung

Drei Seiten helfen Ihnen als Nächstes weiter.

Die Öffnung

Wie eine schonende Öffnung abläuft und wann Bohren nötig wird, zeigt die Türöffnung im Detail.

Weitere Themen zu Schloss und Schlüssel sammelt die Übersicht alle Ratgeber.

Erst prüfen, dann entscheiden

Besteht ein Anbieter zwei dieser Prüfungen nicht, legen Sie auf und rufen Sie einen an, der sie besteht – gern auch uns unter 0176 4287 6015.