Ratgeber · Nach dem Einbruch
Hausratversicherung nach Einbruch: Diese Schritte zählen
Bei der Hausratversicherung nach Einbruch hängt viel an der Reihenfolge. Erst die Polizei, dann der Versicherer, zuletzt die Tür. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Schritte zählen und wann ein Anruf bei uns sinnvoll ist.
- Erst Polizei, dann Versicherer
- Orientierung statt Versicherungsberatung
- Beratung zur Tür kostenlos und unverbindlich

Kurz die Antwort
Hausratversicherung nach Einbruch kurz erklärt: fünf Punkte, die zählen
Melden Sie den Einbruch zuerst der Polizei und danach unverzüglich Ihrem Versicherer. Belegen Sie den Schaden mit Fotos und einer Liste des Gestohlenen. Lassen Sie die Tür erst reparieren, wenn die Polizei die Spuren gesichert hat. Ob und wie viel gezahlt wird, regelt Ihre Police.
Polizei zuerst
Die Anzeige gehört in der Regel zu den Pflichten aus Ihrem Versicherungsvertrag. Sie gehört außerdem zu den Unterlagen Ihrer Schadenmeldung.
Versicherer informieren
Teilen Sie den Schaden Ihrer Versicherung unverzüglich mit, am besten schriftlich, damit Sie einen Nachweis haben.
Belege sammeln
Fotos der Schäden und eine Stehlgutliste mit Neuwerten sind Ihre wichtigsten Beweismittel.
Spuren schützen
Solange die Polizei die Räume nicht freigibt, bleibt alles, wie es ist.
Reparatur zuletzt
Tür und Schloss richten Sie erst danach, und Sie heben die Rechnung auf.
Mit diesem Schaden sind Sie nicht allein. Die Polizei registrierte im Bezirk Treptow-Köpenick 564 Wohnraumeinbrüche im Jahr 2023, 632 im Jahr 2024 und 901 im Jahr 2025.
Die Zahlen sagen nichts über einzelne Straßen. Sie zeigen nur, dass viele Haushalte vor denselben Fragen stehen.
Zuerst die Sicherheit
Zuerst 110 oder 112: Warum die Versicherung noch warten kann
Die Reihenfolge
Einbruch, was tun? Sechs Schritte bis zur Reparatur
Diese Reihenfolge sichert Ihre Beweise und damit Ihren Anspruch bei Ihrer Hausratversicherung. Gehen Sie die Schritte von oben nach unten durch.
Polizei rufen
Wählen Sie die 110, sobald Sie in Sicherheit sind. Die Beamten nehmen den Einbruch auf und sichern bei Bedarf die Spuren.
Anzeige erstatten
Zeigen Sie den Einbruch an, auch wenn die Täter gescheitert sind. Notieren Sie das Aktenzeichen oder die Vorgangsnummer. Der Versicherer fragt danach.
Versicherer informieren
Melden Sie den Schaden Ihrer Hausratversicherung unverzüglich. Mieter sagen zusätzlich dem Vermieter Bescheid, Eigentümer in einer Gemeinschaft der Hausverwaltung.
Fotos und erste Stehlgutliste
Die Stehlgutliste nennt jeden gestohlenen Gegenstand mit Beschreibung und Neuwert. Fotografieren Sie, ohne etwas anzufassen. Beginnen Sie die Liste aus der Erinnerung und mit Kaufbelegen. Lassen Sie gestohlene Karten sperren.
Spurensicherung abwarten
Die Polizei arbeitet zuerst. Gibt sie die Räume frei, ergänzen Sie die Liste und reichen sie bei Polizei und Versicherer ein.
Tür und Schloss reparieren lassen
Erst jetzt wird repariert. Wurden Schlüssel gestohlen, rät die Polizei, die betroffenen Schließzylinder vorsorglich zu wechseln: Zylinder nach Einbruch tauschen. Heben Sie die Rechnung auf.
Voraussetzungen
Was die Versicherung nach einem Einbruch erwartet
Versicherer erwarten in der Regel ein gewaltsames Eindringen, eine zügige Meldung und belegbare Schäden. Die genauen Bedingungen stehen in Ihrer Police.
Gewaltsames Eindringen
Hebelspuren an Tür oder Rahmen und ein aufgebrochenes Schloss zeigen den Einbruch. Wurde ein zuvor gestohlener Schlüssel benutzt, kann laut Verbraucherzentrale trotzdem Schutz bestehen.
Zügige Anzeige
Die Anzeige bei der Polizei gilt meist als Pflicht. Erstatten Sie sie auch dann, wenn nichts mitgenommen wurde.
Zügige Meldung
Wie schnell genau, regeln Ihre Bedingungen. Warten Sie deshalb nicht ab, sondern melden Sie den Schaden gleich schriftlich.
Belegbare Schäden
Fotos, Kaufbelege und Stehlgutliste zeigen, was fehlt und was kaputt ist. Denken Sie an Keller und Garage, auch dort gestohlener Hausrat kann zählen.
Schaden gering halten
Sperren Sie gestohlene Karten, damit kein weiterer Schaden entsteht. Der Versicherer erwartet, dass Sie den Schaden begrenzen.

Ein Beispiel: Fehlt etwas aus dem Kellerabteil, etwa im Allende-Viertel oder im Kosmosviertel, gehört es auf die Liste. Dasselbe gilt für die Garage eines Hauses, zum Beispiel in Bohnsdorf oder Friedrichshagen.
Hausrat und Wohngebäude
Hausrat oder Wohngebäude: Wer deckt Tür und Schloss?
Die Hausratversicherung schützt bewegliche Dinge gegen Einbruchdiebstahl, die Wohngebäudeversicherung das Haus samt fest verbundenen Teilen. Bei einer Tür kommt es auf Ihre Police und auf die Eigentumslage an.
Bewegliche Dinge
Hausratversicherung
Sie zahlt für gestohlenen Hausrat. Laut Verbraucherzentrale können auch Reparaturkosten für Türen und Fenster dazugehören, die beim Einbruch zu Schaden kamen.
Das Haus samt fest verbundenen Teilen
Wohngebäudeversicherung
Sie gehört zum Haus. Fest verbundene Teile wie Türblatt, Zarge und Schließblech fallen je nach Konstellation hierunter. Das Schließblech ist das Gegenstück zum Riegel im Türrahmen.
Als Mieter
Rund vier von fünf Wohnungen im Bezirk sind Mietwohnungen, nach Zahlen von 2020. Als Mieter melden Sie den Schaden Ihrem Hausratversicherer und dem Vermieter. Wer die Tür bezahlt, klären Police und Mietvertrag.
Mit eigenem Haus
Wer ein Haus besitzt, etwa in Rahnsdorf, Müggelheim oder Bohnsdorf, kann beide Policen haben: Hausrat für die Einrichtung, Wohngebäude für das Haus.
In der Eigentümergemeinschaft
In einer Eigentümergemeinschaft gehört die Wohnungseingangstür nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs zwingend zum Gemeinschaftseigentum. Informieren Sie dann die Hausverwaltung und fragen Sie, welche Police für die Tür gilt.
Grenzen des Ratgebers
Was dieser Ratgeber kann und was nicht
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Hausratversicherung nach Einbruch
Oft ja, aber es hängt von Ihrer Police ab. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale gehören bei gewaltsamem Eindringen auch die Reparaturkosten beschädigter Türen zum Schutz. Entscheidend sind Ihre Bedingungen. Im Zweifel fragen Sie Ihren Versicherer schriftlich, bevor Sie einen Reparaturauftrag erteilen.
Rufen Sie die 110, erstatten Sie Anzeige und melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem Versicherer. Fotografieren Sie, ohne etwas zu verändern, und führen Sie die Stehlgutliste mit Neuwerten. Repariert wird erst, wenn die Polizei die Räume freigibt. Legen Sie Anzeige, Fotos, Liste und Rechnungen in eine Mappe.
Entscheidend ist, ob jemand gewaltsam eingedrungen ist. Wer eine offene Tür einfach öffnet, ist in der Regel nicht gedeckt. War die Tür nur zugezogen und wurde sie aufgehebelt, liegt Gewalt vor, die die Verbraucherzentrale als Voraussetzung nennt. Ob nicht abgeschlossen zu haben eigene Folgen hat, regeln Ihre Bedingungen. Fragen Sie schriftlich nach und schildern Sie dem Versicherer wahrheitsgemäß, wie die Tür gesichert war.
Das hängt vom Einzelfall ab. Fest verbundene Teile fallen je nach Konstellation unter die Wohngebäudeversicherung, Reparaturkosten nach einem Einbruch können aber zum Hausrat gehören. Mieter klären das mit Police und Vermieter, Eigentümer mit Police und Hausverwaltung. Fragen Sie früh nach, bevor die Reparatur beginnt.
Ja, heben Sie sie auf. Sie belegt, was repariert oder ersetzt wurde, und gehört mit Anzeige, Fotos und Stehlgutliste zu Ihren Unterlagen. Wir stellen sie nach der Arbeit aus, mit den ausgeführten Leistungen. Den Preis nennen wir vorab in der kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Beratung, mehr dazu unter Kosten und Beratung.
Nein, warten Sie die Spurensicherung ab. Die Polizei rät, nichts zu verändern. Wer vorher aufräumt oder repariert, verwischt Spuren und erschwert dem Versicherer das Nachvollziehen. Muss die Tür bis dahin geschlossen werden, besprechen Sie einen Notverschluss vorher mit Polizei und Versicherer.
Nach der Anzeige
Nach der Anzeige: Tür reparieren oder künftig besser sichern

Tür und Schloss nach dem Einbruch instand setzen
Ist die Polizei fertig, helfen wir weiter. Vor der Arbeit prüfen wir, ob Sie zur Wohnung gehören. Legen Sie dafür den Ausweis bereit.

Einbruchschutz für die Zukunft
Wer die Tür widerstandsfähiger machen will, liest hier weiter. Die Beratungsstelle Einbruchschutz der Polizei Berlin berät kostenfrei und neutral.
Ablauf und Preis klären wir vorab am Telefon, bevor jemand losfährt. Wie Sie uns erreichen, steht unter Kontakt.
Polizei fertig? Dann rufen Sie uns an
Rufen Sie an, sobald die Polizei die Tür freigegeben hat, und halten Sie Vorgangsnummer und Fotos des Schadens bereit.